Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen schrieb den Anspruch auf die verlorene Heimat fest und beschwor zugleich ein friedliches Europa.
Gut ein Jahr nach dem Ende des Koalitionsverbots für Vertriebene demonstrierte die Verkündung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen am 5. August 1950, daß die Vertriebenen sich von nun an selber politisch formieren und sich von ihresgleichen repräsentieren lassen wollten. Das Datum war mit Bedacht gewählt: am darauffolgenden Tag jährte sich die Verabschiedung des Potsdamer Protokolls zum fünften Mal. An diesem Jahrestag wurde erstmals der „Tag der Heimat“ begangen, an dem die Vertriebenen sich und die ganze Republik an ihr Schicksal erinnerten.
Rahmen für die Deklaration war eine Großkundgebung mit 150.000 Teilnehmern vor dem in Trümmern liegenden Stuttgarter Neuen Schloß. Vor dieser größten Demonstration in der Geschichte der jungen Bundesrepublik verlaß der „unbekannte Vertriebene“, ein bis heute nicht namentlich bekannter junger
Mann, die Charta, dann stellte der Marshall-Plan-Minister Franz Blücher (FDP) den zum großen Teil notleidenden Vertriebenen rasche staatliche Hilfe in Aussicht. Außerdem sprachen mehrere Vertriebenenpolitiker.
Vorangegangen waren seit November 1949 die Sitzungen einer gemeinsamen Kommission der
Zentralverbände der deutschen Vertriebenen (ZvD) und der Landsmannschaften. Mit dem Beginn der Zusammenarbeit zwischen dem auf territoriale Interessenvertretung ausgerichteten ZvD und den „Heimatarbeit“ leistenden Landsmannschaften sollte eine Art Grundgesetz der Vertriebenen entstehen. Dementsprechend unterzeichneten sämtliche Vorsitzende der verschiedenen Verbände und Landsmannschaften die Charta.
Der christlich und national gefärbte Inhalt der Charta war von der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner bestimmt.
Zunächst nehmen die Unterzeichner ganz grundsätzlich das „von Gott geschenkte Grundrecht auf Heimat“ für sich in Anspruch. Die Vertriebenen erkennen den status quo also keineswegs
an, sie wollen zurück hinter die durch Flucht und Vertreibung geschaffenen Tatsachen. Allerdings fehlt eine Aussage über die Grenze, die Deutschland in Zukunft haben soll. Schließlich hatte diese – ohnehin umstrittene – Frage für Vertriebene aus Pommern eine ganz andere Relevanz als für solche aus Rumänien.
Neben dem „Recht auf Heimat“ wurden auch unmittelbare Forderungen nach staatlicher Gleichbehandlung und Lastenausgleich erhoben. Diesen Ansprüchen standen Pflichten gegenüber, die sich vor allem an dem Ideal eines friedlichen Europa orientierten.
Die Vertriebenen stellten ihre Teilnahme am Aufbau als ihre gegenwärtige Aufgabe heraus; die Einlösung des „Rechts auf Heimat“ ist schließlich nicht in Sicht. Der sogleich beteuerte Verzicht auf Rache und Vergeltung bedeutet streng genommen keinen Gewaltverzicht, der ohnehin nur von staatlicher Seite ausgesprochen werden kann. Auffällig ist das Opferbewußtsein, das in der Charta zum Ausdruck kommt. Wie auch in der Folgezeit wurde die Vertreibung nicht in den Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Verbrechen gestellt.
Die Reaktionen auf die Charta reichten von einem Lob aus Amerika für das Auslassen von Grenzforderungen bis zu der im Ostblock vertretenen Auffassung, die Charta sei das Hauptdokument des deutschen Revanchismus.