Mit Gewaltverzichtserklärungen gegenüber Moskau und Warschau und der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens akzeptiert die Bundesrepublik erstmals offiziell die Nachkriegsrealitäten.
Erstmals seit Kriegsende wird im Oktober 1969 ein Sozialdemokrat
Bundeskanzler. Willy Brandt und sein liberaler Außenminister Walter Scheel wollen den Stillstand der Bonner Ostpolitik überwinden. Sie greifen das von Brandts deutschlandpolitischem Berater Egon Bahr bereits 1963 entwickeltes Konzept „Wandel durch Annäherung“ auf. Der Alleinvertretungsanspruch der Bunderepublik wird im Prinzip aufgegeben der status quo der Nachkriegszeit anerkannt.
Bereits kurz nach dem Amtsantritt der Regierung Brandt nehmen Egon Bahr, inzwischen Staatssekretär im Bundeskanzleramt, und der sowjetische Außenminister,
Andrej Gromyko, erste Sondierungsgespräche über ein Gewaltverzichtsabkommen auf. Nach
diesen erfolgreichen Gesprächen über eine vertragliche Regelung verbesserter Beziehungen beginnen Gespräche über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit den anderen Ostblockstaaten, zu denen mit Ausnahme Rumäniens keine Beziehungen bestehen. Die Gespräche führen schnell zu konkreten Ergebnissen, da alle Ostblockstaaten an ihrer territorialen
Anerkennung interessiert sind und bestehende Handelsschranken überwinden wollen. Die im August bzw. Dezember 1970 unterzeichneten Verträge von Moskau und Warschau treffen auf den heftigen Widerstand der CDU/CSU-Opposition im Bundestag. Aufgrund der sehr knappen Mehrheitsverhältnisse versucht die Union, die Regierung Brandt/Scheel noch vor der Abstimmung
über die Ostverträge durch ein konstruktives Mißtrauensvotum zu stürzen. Obwohl dieser Versuch unter letztlich nicht ganz geklärten Umständen scheitert, hat nun auch die sozial-liberale Koalition ihre Mehrheit verloren. Es kommt deshalb zu vorgezogenen Neuwahlen. Aus der Bundestagswahl am 19. November 1972 gehen SPD und F.D.P. jedoch gestärkt hervor.
Nachdem Bonn in den Verträgen von Moskau und Warschau den Nachkriegszustand in Europa akzeptiert hat, muß die UdSSR in dem Viermächte-Abkommen über Berlin die Lage in und um die geteilte Stadt anerkennen. Das im September 1971 unterzeichnete Abkommen bildet auch den Rahmen für die weiteren deutsch-deutschen Verhandlungen. Mit dem Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972
nehmen die Bundesrepublik Deutschland und die DDR offizielle Beziehungen zueinander auf, umgehen jedoch die völkerrechtliche Anerkennung des SED-Staates. Obwohl damit eine völlige Normalisierung des deutsch-deutschen Verhältnisses nicht gelingt, werden die Beziehungen doch zunehmend unverkrampfter. Den Abschluß der „neuen Ostpolitik“ bildet der Prager Vertrag vom 11. Dezember 1973.